ZATCA führt eine neue Option zur Berechnung der Mehrwertsteuer auf Gebrauchtwagen ein

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Jun 10, 2024

ZATCA führt eine neue Option zur Berechnung der Mehrwertsteuer auf Gebrauchtwagen ein

https://arab.news/cu99d RIAD: Das Gebrauchtwagengeschäft in Saudi-Arabien kann mit einer enormen Erleichterung rechnen, da die Regierung eine neue Besteuerungsmethode einführt, die die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Autos senkt

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RIAD: Das Gebrauchtwagengeschäft in Saudi-Arabien kann mit einer enormen Entlastung rechnen, da die Regierung eine neue Besteuerungsmethode einführt, die die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen senkt.

Die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde des Königreichs hat am Sonntag eine neue Option zur Berechnung der Mehrwertsteuer auf die Gewinnspanne qualifizierter Gebrauchtwagen anstelle des Verkaufspreises eingeführt, berichtete die Saudi Press Agency.

Diese Initiative richtet sich vorbehaltlich bestimmter Kriterien speziell an Personen, die im Autohandel tätig sind, einschließlich autorisierter Agenturen und registrierter Autohäuser, die den Umsatzsteuervorschriften der Behörde unterliegen.

Die Behörde betonte bestimmte Bedingungen für die Anwendung der Gewinnspannenmethode, beispielsweise, dass das Auto von der Verwaltung als „qualifizierter Gebrauchtwagen“ eingestuft und zuvor im Land verwendet wurde.

Darüber hinaus muss der Verkäufer bei der Behörde für Umsatzsteuerzwecke registriert sein und über eine Lizenz zum Autohandel verfügen.

Für die Nutzung der Gewinnspannenmethode für qualifizierte Gebrauchtwagen ist außerdem eine Genehmigung der Behörde erforderlich, damit berechtigte Händler diese anwenden können.

Darüber hinaus betonte ZATCA, dass die Gewinnspannenmethode nicht verpflichtend sei und die Steuer nach dem aktuellen Ansatz weiterhin auf den vollen Betrag erhoben werden könne.

Bei Fragen zur Berechnungsmethode der Gewinnspanne für qualifizierte Gebrauchtwagen können sich Einzelpersonen an die einheitliche Kontaktcenternummer der Behörde wenden, die rund um die Uhr besetzt ist.

Darüber hinaus gab ZATCA im April bekannt, dass Steuerzahler, die im Jahr 2021 oder 2022 einer Mehrwertsteuer von mehr als 150 Millionen SR (39,9 Millionen US-Dollar) unterliegen, ihre E-Rechnungssysteme in die Fatoora-Plattform integrieren müssen.

Diese Entwicklung kommt, als die Behörde die Umsatzzahl als Kriterium für die Auswahl von Betrieben in der vierten Welle der zweiten Phase der elektronischen Rechnungsstellung bekannt gab, die am 1. November 2023 beginnen soll.

Die Behörde stellte fest, dass die zweite Phase zusätzliche Anforderungen erfordert, auch Generierungsphase genannt, und schrittweise und in Gruppen durchgeführt wird.

Zu den wichtigsten Anforderungen in der zweiten Stufe gehören die Verknüpfung des elektronischen Abrechnungssystems der Steuerzahler mit der Fatoora-Plattform und die Ausstellung elektronischer Rechnungen auf der Grundlage einer bestimmten Formel.